Neues Kommunalrecht, USB gibt auf

Andreas Samtleben | 08.05.2023 | Update 11.05.2023

Dachten Sie möglicherweise an einem Brief aus dem Rathaus?


Ich kann Sie beunruhigen, von dort kommt er nicht.

Er kommt vom noch Stadtvertreter Klaus Mairhöfer und wurde dazu verwandt, ein von ihm verfasstes Schreiben an die „Nachbarn“ seines Wahlkreises zu versenden. Bevor ich mich kurz dessen Inhalt widme, gestatten Sie mir ein paar Worte zu diesem Briefumschlag. Ein kommunales Wappen ist analog § 12 BGB zu behandeln und somit geschützt.
Es gibt Aussagen, dass die damalige Bürgermeisterin Frau Kruse-Gobrecht es Herrn
Mairhöfer erlaubt hätte, dass Stadtwappen zu nutzen, als fraktionsloser „Einzelkämpfer“. Mittlerweile befindet sich Herr Mairhöfer in der Fraktion der USB, deren Vorsitzender er auch ist. Sein Tun und Handeln rechtlich prüfen zu lassen wäre ein zu großer Aufwand, ein Geschmäckle hat es trotzdem.

Update: Ein Gespräch mit Holger Schröder (USB) ergab, dass auch er diesen Briefumschlag nutzte, um in seinem Wahlkreis seinen Rückzug anzukündigen. Vorab hatte sich die USB bei der Verwaltung erkundigt ob sie das Stadtwappen nutzen dürfte. Das wurde ihnen bestätigt. Die Frage ist nur, wie die Verwaltung danach gefragt wurde.

Was aber stand nun in diesem Brief? Es war eine Absage an die möglichen Wählerinnen und Wähler seines Wahlkreises, so es die denn überhaupt noch gibt. Klaus Mairhöfer und mit ihm Holger Schröder treten zur nächsten Kommunalwahl am 14. Mai 2023 nicht mehr zur Wahl an. Gleichwohl hatten sich beide zur Wahl aufgestellt und sind somit mit auf den Stimmzettel ihrer Wahlkreise aufgeführt und damit wählbar. Jede der dort auf die beiden entfallenden Stimmen geht verloren, was Mairhöfer als „Protestwahl“ umdefiniert.

Zahl der Einwohner stimmt, aber

Hintergrund laut dem Anschreiben, ist eine Änderung im Kommunalrecht Schleswig-Holsteins. Die Kieler Regierungsparteien von CDU und Grünen beschlossen dort Einschnitte bei Bürgerbegehren und eine Erhöhung der Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen. Bei über 25.000 Einwohner oder 31 Stadtvertretern erhöht sich die Anzahl von 2 auf 3 Stadtvertreter, um eine Fraktion bilden zu können. Bargteheide hat 17.000 Einwohner und durch Überhang und Ausgleichsmandate in der diesen Sonntag ablaufenden Wahlperiode 32 Stadtvertreter. Bliebe es dabei, würde das neue Gesetz greifen und auch die FDP in Bargteheide würde den Status als Fraktion verlieren. Gorch-Hannis la Baume, Fraktionsvorsitzende der FDP in Bargteheide sieht diesen Trend des „Demokratieabbaus“ sehr kritisch. „Rechnerisch müssten wir neun Prozent der Wählerstimmen erhalten, um sicher als Fraktion in die Stadtvertretung einziehen zu können. Wir sind jedoch guten Mutes, den Fraktionsstatus erhalten zu können“.

Klage eingereicht

Mittlerweile haben die Landes-FDP und der SSW eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht gegen die vom Landtag beschlossene Änderung des
Kommunalwahlrechts eingereicht. Christopher Vogt, Vorsitzende der FDP-Fraktion im Kieler Landtag, sagte dazu „Die schwarz-grüne Koalition hat mit diesem Gesetz kurz vor der Kommunalwahl einen fatalen Demokratieabbau betrieben. Insbesondere kleinere Parteien und Wählergemeinschaften werden durch die neue Regelung zur Fraktionsstärke in ihren Mitwirkungsrechten massiv beschnitten. Besonders bemerkenswert ist, dass CDU und Grüne in ihrer ursprünglichen Gesetzesbegründung noch selbst festgestellt hatten, dass eine solche Regelung von Teilen der Rechtsprechung als rechtswidrig eingestuft wird. Dieses Gesetz wird einen Großteil der Bürgerbegehren zur Bauleitplanung verhindern, denn es sieht vor, dass Bürgerbegehren bei einer Zweidrittelmehrheit zum Aufstellungsbeschluss als unzulässig erklärt werden können. Hierdurch wird mehr als der Hälfte der derzeitigen Bürgerentscheide der Boden entzogen.“

Ziel der beiden Parteien ist es, das Gesetz noch vor der Kommunalwahl gerichtlich auf Eis legen zu lassen.

Und hier treffen wir Herrn Mairhöfer wieder. Bei allem Verständnis für seinen vorzeitigen Frust, war es absehbar, dass es zu einer Klage kommen würde. Die FDP in Kiel hatte dieses bereits am 23. März 2023 im Kieler Landtag angekündigt. Mairhöfers Brief datiert vom 25. April 2023. Innerhalb eines Monats wäre es auch ihm sicherlich möglich gewesen, an solche Informationen zu gelangen. Fast prophetisch schreibt er dann in seinem Abschiedsbrief „… ich habe versagt!“

Das kann man so stehen lassen.

Update: Heute hat das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, den von den Fraktionen von FDP und SSW gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Das Thema ist damit noch nicht entschieden, wird aber erst nach der Wahl im Hauptsacheverfahren entschieden.

Vielleicht hatte Herr Mairhöfer hier auch prophetische Züge entwickelt.

Das kann man dann auch so stehen lassen.

Für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gilt es jetzt ganz genau hinzuschauen, wie es mit ihren Rechten weitergeht.