Eilantrag abgewiesen

Andreas Samtleben | 12.05.2023

Die schwarz-grüne Landesregierung in Kiel hat durch eine Änderung der schleswig-holsteinischen Geschäftsordnung am 24.03.2023 die Mindestgröße von Fraktionen heraufgesetzt. Fraktionsstatus bedeutet ein Recht auf Abstimmung in den Ausschüssen, dort findet die meiste politische Arbeit statt.

Für die politische Parteienlandschaft in Bargteheide bedeutet das für die FDP, dass sie ihren Fraktionsstatus behält, wenn es künftig 30 oder weniger Stadtvertreter in Bargteheide gibt. Rechnerisch hat die Stadt 27 Stadtvertreter und (natürlich) Stadtvertreterinnen. Dazu kommen noch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. In der nun ablaufenden Wahlperiode saßen dadurch 32 Stadtvertreter in Bargteheide. Die Freien Demokraten würden bei zwei Stadtvertretern dann ihren Fraktionsstatus verlieren.

Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den erzielten Parteistimmen zustehen, kommt es zu Überhangmandaten. Im Einzelnen fördern folgende Umstände deren Auftreten: Viele kleine Parteien, die zwar zusammen einen recht hohen Stimmenanteil auf sich vereinen können, aber kaum Direktmandate erringen.
Quelle: Wikipedia

Die ebenfalls aus zwei Vertretern bestehenden „Unabhängigen Stadtvertreter Bargteheides (USB)“ traten nach eigener Aussage daher schon gar nicht mehr an, wobei es fraglich gewesen wäre, ob beide Kandidaten ihren Wahlkreis direkt gewonnen hätten.

Die FDP in Kiel hatte zusammen mit dem SSW bereits angekündigt, gegen diese Gesetzesänderung zu klagen und zwar als eine Normenkontrollklage, um Rechtsnormen zu überprüfen. Das Ziel noch vor der Kommunalwahl am 14.05.2023 eine gerichtliche Entscheidung zu bekommen, wurde durch den Beschluss des Landesverfassungsgericht vom 11.05.2023 nicht erreicht. „Das Gericht hat von der in § 30 Absatz 5 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Entscheidung im Eilverfahren ohne Begründung bekannt zu geben. Diese Begründung wird den Beteiligten gesondert übermittelt
werden.“
Damit ist die Entscheidung durch das Gericht bis nach der Wahl verschoben.

Was bedeutet das alles nun für den Wähler, die Wählerin? Sie könnten zumindest in der Wahl ihrer Wahl Gedanklich einengt werden. „Lohnt es sich noch die Partei xy zu wählen oder bekommen die eh keine Fraktion mehr zu Stande?“ oder „Jetzt muss ich aber die Partei xyz wählen, damit sie Fraktionsstärke bekommt.“

Ob das so ist, muss nun das Gericht entscheiden.

Foto: Gerd Altmann