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Fifty-Fifty wird geändert fortgesetzt

Wie macht man einen guten Antrag einer Fraktion noch „besser“? Man stellt als eine andere Fraktion einen Ergänzungsantrag dazu. Vorteil, diesen kann man auch sehr kurzfristig stellen und der zuständige Ausschuss muss dann darüber debattieren. So lenkt man die Aufmerksamkeit auf den eigenen Antrag und mit ein wenig Glück und Geschick geht der Ergänzungsantrag durch, wird in den ursprünglichen Antrag integriert oder wenn es schlecht läuft, abgelehnt. Auf jeden Fall ist der ursprüngliche Antrag erst einmal „verwässert“.

Seit 2021 haben die Grünen fünf Ergänzungsanträge gestellt, die CDU zwei, jeweils einen die SPD und in Gemeinschaft CDU/SPD/WfB/FDP.

Dieses probate Mittel setzt die Fraktion der Grünen also gerne ein. So auch am 29.03.2023 im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie (UKE). Dort hatten fraktionsübergreifend die CDU, die WfB und die FDP den Antrag „Fifty-Fifty als Jugend-Umweltprojekte in geänderter Form fortführen – Präzisierung der Inhalte und Beschluss- mit Stand 10.02.2023 eingebracht.

Präzisiert, weil bereits im Januar 2022 die CDU-Fraktion den Antrag stellte „… das Schulprojekt Fifty-Fifty zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen. Es ist durch ein neues, zeitgemäßes „UKE-Kinder- und Jugendprojekt“ zu ersetzen.“ Die Fraktion der FDP und der WfB stimmten damals für den Antrag, SPD und B90/Grüne stimmten dagegen.

In der UKE-Sitzung vom 11. Mai 2022 wurde festgehalten, dass der UKE Kriterien für förderfähige Projekte erarbeiten würde. Die Fraktionen der CDU, WfB und FDP haben die vergangenen Monate dazu genutzt, einen solchen Vorschlag zu erarbeiten. Dass die anderen Fraktionen die Chance hatten, daran konstruktiv mitzuwirken, zeigt nicht zuletzt der abgelehnte Änderungsantrag der Grünen.

Worum es geht

In Kurzform gebracht sollten für das sehr erfolgreiche Projekt „Fifty-Fifty“ noch mehr Kinder- und Jugendliche eingebunden werden.

Ziel sei es, „… sich an Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsthemen, insbesondere
im eigenen Lebensbereich der Teilnehmer (zu) orientieren.“ Die Projekte sollen mit max. 250 € gefördert und auch vorfinanziert werden, wobei 10% als Eigenleistung zu erbringen ist. Und weiter heißt es „Für minderjährige Projektteilnehmer können sich Lehrer, Eltern oder sonstige Betreuer als Projektverantwortliche zur Verfügung stellen.“

Das Geld der Anderen

Nun kommt die Fraktion der Grünen daher und fordern in ihrem Ergänzungsantrag die Fortführung der Begleitung durch ein externes Büro (kostet Geld), die vollumfängliche (Vor)-Finanzierung (kostet auch Geld) und eine Erhöhung des Budget von 12.000 € auf 15.000 € (kostet ebenfalls Geld).

Man kann auch fragen, darf’s noch ein wenig mehr sein? Weil vielmehr beinhaltet m.E. der Ergänzungsantrag nicht.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Die FDP stellte die Frage der Eigenbeteiligung in das Ermessen der Kinder und Jugendlichen. Der Jugendbeirat stimmte der Eigenleistung von 10% ohne Vorbehalte zu und bezeugt so, dass Kinder und Jugendliche Verantwortung übernehmen, wenn man sie lässt.