Unbegreiflich

Andreas Samtleben 29.07.2022 | Aktualisiert: 31.07.2022 *

was sich im letzten Akt der Amtszeit von Frau Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht abspielt. Nur noch ein Kopfschütteln scheint der Fassungslosigkeit Ausdruck verleihen zu können, eingedenk der Sprachlosigkeit ihres Handelns.

Hintergrund ist eine durch Kruse-Gobrecht ausgesprochene fristlose Kündigung gegen die Personalratsvorsitzende Bettina Lange. Diese hatte am 23.03.2022 auf Einladung der Vorsitzenden des Haupt- und Sozialausschusses Frau Cornelia Harmuth, zusammen mit weiteren Mitgliedern des Personalrats an einem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt teilgenommen. Am 13.05.2022, also nur fünf Tage nach der Wahlniederlage von Frau Kruse-Gobrecht, aber sieben Wochen nach der Teilnahme der amtierenden Personalratsmitglieder am Ausschuss, wurde Frau Lange eine Anhörung übergeben. Ihr wurde Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Sie hätte die Zeit im Ausschuss, um die Fragen der Politik zu beantworten, als Arbeitszeit gebucht. Nach Auffassung von Frau Kruse-Gobrecht wäre das doch eher als Freizeit anzusehen, wobei die Personalratsvorsitzende das nicht so sah. Daraufhin verfügte Bürgermeisterin Frau Kruse-Gobrecht die fristlose und außerordentliche Kündigung gegen Frau Lange und das ohne Zustimmung des Personalrats.

Die Verwaltung kann eine solche Kündigung aussprechen, wenn sie der Meinung ist, die Mitarbeitende hätte z.B. sich auf Kosten des Dienstherrn versucht zu bereichern. Dazu braucht sie aber die Zustimmung der verbliebenen amtierenden Personalratsmitgliedern. Das war hier nicht der Fall. Liegt also keine Zustimmung vor, kann auf Antrag der Dienststellenleitung das Verwaltungsgericht diese Zustimmung ersetzen. Doch auch die liegt nicht vor.
Die Gekündigte ihrerseits hat die Möglichkeit, über einen Anwalt eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Und das ist auch geschehen.

Heute, am 29.07.2022 fand nun eine sogenannte Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Lübeck statt.

Ab hier lasse ich Bettina Lange aus ihrer Pressemitteilung selbst berichten:

„Frau Kruse- Gobrecht nahm aufgrund ihres Urlaubes nicht an der Verhandlung teil. Herr RA Philipp Weidemann vertrat in der Güteverhandlung die Bürgermeisterin. Durch den RA wurde eine Einigung abgelehnt, die Kündigung zurück zu nehmen und mich zum sofortigen Zeitpunkt wieder einzustellen. Obwohl der Richter feststellte, dass weder die Zustimmung des Personalrates noch eine gerichtliche Zustimmungsersetzung zur Kündigung vorlag, war der Vertreter der Stadt Bargteheide anscheinend nicht befugt entsprechend einzulenken und einer sofortigen Wiedereinstellung zuzustimmen.
Der Richter setzte Fristen zur Aufarbeitung des Sachverhalts an.

Das Verfahren soll am 26.10.2022 fortgesetzt werden!“

Souveränität sieht meiner Auffassung nach anders aus. Hier wurden offensichtlich nicht nur Verfahrensfehler gemacht, hier scheint auch, wieder einmal, aus Angst vor schlechter Publizität, erst nach der verlorenen Wahl eine Handlungsmöglichkeit gesehen worden zu sein gegen Mitarbeitende zu agieren.

„Ich habe in der Zeit seit meiner Kündigung viel Zuspruch und moralische Unterstützung von meiner Familie und Freunden, aber auch vielfach von Kolleginnen und Kollegen, Mitgliedern der Kommunalpolitik, der komba sowie von der künftigen Bürgermeisterin Frau Hettwer erhalten, für das ich mich hiermit bedanken möchte“, so Bettina Lange weiter in ihrer Pressemitteilung.

Sie ist sich jedenfalls sicher, diesen Rechtsstreit zu gewinnen und wieder ins Rathaus zurückzukehren, was bei Kruse-Gobrecht auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann. Sie wurde von der Mehrheit der Bargteheider Bürgerinnen und Bürger bereits entlassen.

* Text angepasst, um den Fokus richtig zu setzen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay