Mindesfraktionsstärke bleibt

Die von der schwarz-grünen Regierung in Kiel vor der letzten Kommunalwahl geänderte Mindestgröße von Fraktionen ist am 02.02.2024 durch das Landesverfassungsgericht in Schleswig bestätigt worden. In Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten gilt weiterhin: Überschreitet die Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen von 31, ist eine Mindestgröße von drei Personen für eine Fraktionsbildung notwendig. Geklagt hatten der SSW und die FDP.

Für die FDP in Bargteheide bedeutet das Urteil, dass sie weiterhin keinen Fraktionsstatus erhält. Sie ist mit zwei Personen in der Stadtvertretung vertreten. Einzig die Anhebung der Sitze in den Ausschüssen von 12 auf 13 und die Bereitschaft der CDU, den neu erhaltenen Sitz an die FDP-Vertreter zu geben, geben der FDP zumindest in den Ausschüssen wieder eine Stimme. Ihre Stimme in der Stadtvertretung war den FDP-Vertretern auch nach der geänderten Fraktionsgröße erhalten geblieben.

In einer ersten Reaktion erklärte der Stadtvertreter der FDP Gorch-Hannis la Baume, dass das „Urteil zu respektieren, aber nicht zu verstehen sei, stärkt es doch nur die größeren Parteien.“

Auch die Änderungen bei der Bürgerbeteiligung durch die Kieler Regierung fanden die Zustimmung des Landesverfassungsgerichtes.